Abschreibung


Abschreibungen sind Beträge, die aufgrund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertverzehrs am Anlagevermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden. Durch das Verfahren der Abschreibung werden im Rechnungswesen einer Unternehmung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände auf Zeit- und/oder Leistungseinheiten verteilt. Neben materiellen Anlagegütern werden auch immaterielle Anlagewerte wie Patente oder Lizenzen abgeschrieben. Abschreibungsursachen sind materieller Verschleiß, wirtschaftlicher Verschleiß und Verschleiß durch Fristablauf.

Abschreibungen berechnen sich wie folgt (nach der linearen Abschreibung):

Planmäßige
Abschreibung
=
Anschaffungskosten

Nutzungsdauer (in Jahren)


Siehe auch AfA = Absetzung für Abnutzung

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