Inventur


Die Inventur ist eine körperliche Bestandsaufnahme von Vermögen (und Schulden) durch zählen, messen, wiegen und schätzen. Die abgeschlossene Bestandsaufnahme bezeichnet man als Inventar (Auflistung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag).

Die Inventur dient als Kontrollmöglichkeit, um die tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte (Ist-Bestände) mit den in der Buchhaltung ermittelten Beständen (Soll-Bestände) in Menge, Wert und Art miteinander zu vergleichen und so beispielsweise den Schwund zu ermitteln. Damit ist die Inventur die Grundlage zur erstellung einer Bilanz

Alle Kaufleute sind (laut § 240 HGB und §§ 140, 141 Abgabenordnung) handels- und steuerrechtlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Inventur zur Wahrung der ordnungsmäßigen Buchführung duchzuführen.

Es gibt drei verschiedene Inventurarten: Die Begriffe Inventur und Inventar müssen unterschieden werden (das Inventar ist das Ergebnis einer Inventur, ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt).

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